Haftungsauschluss/Haftungsverzicht

Haftungsverzicht für die Teilnahme an Veranstaltungen die von
double xX enduro angeboten und durchgeführt werden.

Die Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Beifahrer) nehmen auf eigene Gefahr an den Veranstaltungen und Trainings teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit hiermit kein Haftungsverzicht vereinbart wird.

Bewerber und Fahrer und Beifahrer erklären mit Abgabe der Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit den Veranstaltungen oder Trainings entstehen, und zwar gegen

  • die FIA, FIM, UEM, den DMSB, die Mitgliedsorganisationen des DMSB, die Deutsche Motor Sport Wirtschaftsdienst GmbH, deren Präsidenten, Organe, Geschäftsführer,
    Generalsekretäre, ehrenamtliche Helfer und hauptamtliche Mitarbeiter
  • den ADAC e. V., die ADAC e. V. Tochtergesellschaften sowie die mit diesen verbundenen Unternehmen, die ADAC Regionalclubs und die ADAC Ortsclubs, die ADMV-Clubs, den Promotor/Serienorganisator
  • den Veranstalter, die Sportwarte, die Rennstreckeneigentümer
  • Behörden, Renndienste und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen,
  • den Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden, und die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen;

gegen

  • die anderen Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Mitfahrer), deren Helfer, die Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge,- den eigenen Bewerber, den/die eigenen Fahrer, Mitfahrer (anders lautende besondere Vereinbarungen zwischen Bewerber, Fahrer/n, Mitfahrer/n gehen vor!) und eigene Helfer verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung (ungezeitetes, gezeitetes Training, warm-up, Rennen, Lauf, Wertungsprüfung) entstehen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen
  • Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen.

Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe der Anmeldung aller Beteiligten gegenüber wirksam. Er gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadenersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.

Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt.

Die An- und Abreise zu den Lehrgängen erfolgt auf eigene Gefahr.
Der Veranstalter übernimmt keine Gewähr für den Streckenzustand
und dazugehörige Einrichtungen.

Sicherheitsbestimmungen:
Die Teilnehmer verpflichten sich während des gesamten Trainings
auf dem Motorrad entsprechende Schutzkleidung (Helm, Stiefel,
Knieprotektoren, Handschuhe, Brustschutz) zu tragen.
Jeder Teilnehmer muss sich so verhalten, dass er andere nicht gefährdet.
Die eingesetzten Motorräder müssen in einwandfreiem, fahrtüchtigem
Zustand sein. Mängel oder Schäden, die während des Lehrgangs auftreten,
haften die Lehrgangsverantwortlichen nicht.

Rücktritt:
Aufgrund von Wettersituation, höhere Gewalt oder Rücktritt des
Streckenbetreibers kann der Veranstalter zurücktreten. In diesem Fall
wird der Betrag für den betreffenden Lehrgang an die Teilnehmer
zurückerstattet oder ein Ersatztermin mit den Teilnehmern vereinbart.
Sollte einer der Trainer aus irgendwelchen Gründen verhindert sein,
wird für die Teilnehmer ein qualifizierter Ersatztrainer eingesetzt.

Allgemeines:
Mit der Abgabe der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit den
vorstehenden Bedingungen einverstanden. DieLehrgänge
werden aufeinander aufgebaut und dienen nicht der
Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten, sondern dem
Erlernen von Grundtechniken und  der Fahrzeugbeherrschung. Die Teilnehmer
lernen gezielt für ihre Bedürfnisse zu trainieren.

Abtretung Foto- und Filmrechte:
Die Veranstaltung wird durch Film & Foto dokumentiert, um diese auszuwerten
und nach der Veranstaltung im Internet für double xX enduro oder in
eigenen Druckmedien sowie den sozialen Netzwerken z.B. Faceboo, Instagram etc. und Youtube zu veröffentlichen.

Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe der Anmeldung aller Beteiligten gegenüber wirksam. Er gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadenersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.

Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt.

Die AGB gelten für alle Lehrgänge als vereinbart und anerkannt.
-Ende der AGB

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