Verleihbedingungen (Teil der AGB):
Es gilt, wer etwas kaputt macht, muss das bezahlen!
Vor der Übergabe der Leihenduro findet mit der Entleiherin eine gemeinsame Feststellung von möglichen Schäden statt die schriftlich festgehalten werden.
Die Entleiherin trägt die Kosten für alle in der Entleihzeit entstehenden Schäden. Die Entleiherin kann sich durch eine Tagespauschale in der Höhe von 50,-€ gegen Schäden bis 150€ „versichern“.
Bei der Rückgabe der Leihenduro wird mit der Entleiherin erneut gemeinsam schriftlich festgehalten welche Schäden durch die Nutzung entstanden sind. Nicht sofort sichtbare Schäden werden durch den Verleiher nachgemeldet.
Sollten Schäden entstanden sein erhält die Entleiherin für die Instandsetzung eine Rechnung. Mit der Unterschrift unter den Entleihvertrag erkennt die Entleiherin diese Bedingungen an.